Er findet am 19.02. um 19.00-20.30 Uhr statt. Anmeldungen unter info@mediensuchtpraevention-nrw.de !
Kurzbeschreibung: Die exzessive Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen stellt für viele Familien zunehmend ein belastendes Thema dar. Immer häufiger gibt es aufgrund der Nutzung von Mediengeräten Streit und Ärger zu Hause. Leider kommen die Kinder immer früher mit digitalen Medien in Kontakt oder haben schon im Grundschulalter ein eigenes Handy. Ab wann ist ein Smartphone, die Playstation und/oder die Computer-/Videospiele erlaubt? Wie viel Nutzung ist noch okay? Neben dem gaming und social media, sind Jugendliche auch von Glücksspielsucht, Onlinekaufsucht und der pathologischer Onlinesexsucht betroffen. Hier wird erklärt, was so fasziniert die Kids an den Internetangeboten und wie kann man die Definition der Mediensucht beschreiben. In diesem Informationsabend erfahren die Eltern der Grundschule, wo die normale Mediennutzung aufhört, wo abhängiges Verhalten anfängt und was Erziehende tun können. Es ist wichtig, dieses Thema mit den Kindern zu besprechen und präventiv zu bearbeiten, somit die Kindern zu selbstverantwortlichen und kompetenten Medienkonsumenten zu machen. Der Referent gibt konkrete Tipps und Hinweise. Zusammenfassend: – Sie erhalten Hintergrundwissen zur Faszination von digitalen Medien und zum Thema Medienabhängigkeit im Setting Grundschule – Die Eltern erfahren grundsätzliche Tipps, wie sie mit ihren Kindern über das Thema sprechen können. Dieser digitale Elternabend findet in Kooperation von Mediensuchtprävention NRW e.V. statt. Der Abend ist kostenlos, sie können dem Verein gerne etwas spenden!
Andreas Pauly, Referent Tel.: 0157/50379097 E-Mail: andreaspauly.mediensucht@web.de www.mediensuchtprävention-nrw.de
Liebe Mitglieder, liebe interessierte Eltern, wir laden Euch recht herzlich zu unserer ersten Stadtschulpflegschaftssitzung des Schuljahres 2022/2023 ein: Termin: Dienstag, den 17.10.2023 Zeit: 19.00 Uhr Ort: Sitzungssaal B 5.OG, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176
TOP 01: Begrüßung und ProtokollführungGenehmigung des Protokolls der letzten Sitzung TOP 02: Bericht des Vorstands der Stadtschulpflegschaft Schuljahr 2022/2023 TOP 03: Neuwahlen des Vorstandes TOP 04: Kassenoffenlegung TOP 05: Verschiedenes TOP 06: Termin der nächsten Sitzung Bitte meldet euch bis zum 13.10.2023 per Mail bei uns an, um entsprechend planen zu können. Zusätzliche Tagesordnungspunkte sind ebenfalls per Mail bis 13.10.2023 einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Milde (Sprecher der Stadtschulpflegschaft Troisdorf)
Bevorstehender Trägerwechsel im Bereich des offenen Ganztags
Brief an die verschiedenen Entscheidungsträger:
als Vertreter der Stadtschulpflegschaft Troisdorf und Schulpflegschaftsvorsitzender der Katholischen Grundschule Blücherstraße sowie als Mitglied der Arbeitsgruppe im Interessenbekundungsverfahren TrägerwechselTroGaTa wende ich mich mit einem wichtigen Anliegen an Sie. Seit einiger Zeit steht fest, dass es im Bereich der offenen Ganztagsbildung in Troisdorf zu Veränderungen kommen wird. Sechs durch die Verwaltung ausgewählte TroGaTa-Standorte sollen aus der Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Troisdorf in die Trägerschaft eines freien Trägers der Jugendhilfe abgegeben werden. Damit würden wir in Troisdorf als letzte Kommune in Nordrhein-Westfalen zur Trägervielfalt in der Jugendhilfe wechseln. Bereits bei der Informationsveranstaltung zum Thema „Wechsel der Trägerschaft im offenen Ganztag an Troisdorfer Grundschulen“ vor den Sommerferien haben wir als Stadtschulpflegschaft, die sich in allen Punkten als gemeinsames Sprachrohr besorgter Eltern und Schüler im Troisdorfer Stadtgebiet sieht, deutlich gemacht, dass wir uns eine intensivere Einbeziehung der betroffenen Schulen und der dortigen Elternvertretungen wünschen würden. Umso erfreuter waren wir, als ein Vertreter der Stadtschulpflegschaft in die begleitende Arbeitsgruppe eingeladen wurde, die der Jugendhilfeausschuss zur Steuerung des Interessenbekundungsverfahrens und zur Abgabe einer Empfehlung an den Jugendhilfeausschuss eingerichtet hat.
Obwohl erfreulicherweise mehrere freie Träger die Vorgaben und Rahmenbedingungen des Interessenbekundungsverfahrens formal erfüllt haben, muss zum jetzigen Zeitpunkt leider festgehalten werden, dass die Arbeitsgruppe, gemessen an ihrem Auftrag, nicht zu einem zufriedenstellenden, einheitlichen Ergebnis gekommen ist. Es ist nicht gelungen, sich in diesem Kreis aus Vertretern der Fraktionen im Jugendhilfeausschuss, Vertretern der Verwaltung, der Schulleitungen, der freien Träger und der Stadtschulpflegschaft, auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung für den Jugendhilfeausschuss zu einigen. Zudem bleibt festzuhalten, dass die betroffenen Schulen selbst, vertreten durch die Schulkonferenzen und Schulleitungen, nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden wurden.Um die langjährige Erfolgsgeschichte des offenen Ganztags an Troisdorfer Grundschulen fortschreiben zu können, halten wir es für unerlässlich, dass jetzt die betroffenen Schulgemeinschaften mit ihren Schulkonferenzen in die jeweilige schulbezogene Entscheidung einbezogen werden müssen. Im SchulG NRW und im Runderlass 12-63 Nr.2 sehen wir dies sogar an verschiedenen Stellen verankert:
Im § 9 SchulG NRW Zum Thema Ganztagsschule finden wir in Satz 3:„[…] Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz“
Im § 65 SchulG NRW „Aufgaben der Schulkonferenz“ unter Satz 7:Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§9 Absatz 2) […]
Sowie am deutlichsten im § 76 SchulG NRW „Mitwirkung beim Schulträger“: Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen,
Die Schule ist vom Schulträger in den für Sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen.
Hierzu gehören insbesondere […] 6. Zusammenarbeit von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
Bezugnehmend auf § 3 „Schulische Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklung und -sicherung: Die Schule gestaltet den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben […] in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.
Im Runderlass 12-63 Nr.2 Gebundene und offene Ganztagsschulen […] steht im Artikel 4: Einrichtungsverfahren 4.4: Über außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote (§9 Absatz 2 SchulGNRW) entscheidet die Schule mit Zustimmung der Schulkonferenz (§65 Absatz 2 Nr. 6 SchulG NRW). Der Schulträger ist zu beteiligen.
Vom Jugendamt wurde uns bereits mitgeteilt, dass unsere Rechtsauffassung der oben aufgeführten Paragrafen nicht der Rechtsauffassung des Schulträgers entspricht. Wir lesen jedoch aus diesen Gesetzen und Erlassen eine Verpflichtung des Schulträgers die Entscheidung über die neuen Trägerschaften mit in die Beteiligung und Verantwortung der Schulen zu legen.
Schulleitungen, Lehrkräfte und Elternvertreter sind hier anzuhören und zu beteiligen. Vielmehr bedarf es nun eines geordneten Prozesses, in dem die Schulkonferenzen in Beratung mit den pädagogischen Leitungen der TroGaTas vor Ort Einblick in die Konzepte der freien Träger erhalten. Hierdurch können sich die Schulkonferenzen ein eigenes Bild machen, um anschließend eine passgenaue Empfehlung andie Arbeitsgruppe des Interessenbekundungsverfahren aussprechen zu können. Nur so kann eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten Jahren gesichert werden. Andernfalls droht ein Scheitern des Trägerwechsels, was in Anbetracht des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuungab 2026, auch für den Schulträger selbst, zu einem unkalkulierbaren Problem werden könnte. Diese Bedenken äußerten auch bereits die Vertreter des Jugendamtes. Unserer Meinung nach ist es unerlässlich, die Kompetenzen der vor Ort tätigen Schulleitungen und Pädagogischen Fachkräfte sowie der gewählten Elternvertreter einzubeziehen, um einen geeigneten Träger für die zukünftige Kooperation im offenen Ganztag zu prüfen, zu beraten und schlussendlich zu beschließen. Dieser Beschluss der Schule soll anschließend dem Jugendhilfeausschuss zum finalen Beschluss vorgelegt werden. Ich habe in den letzten Wochen mit besorgten Eltern gesprochen und mich mit vielen Menschen aus Politik, Verwaltung, Ministerien und den betroffenen Schulleitungen sowie deren Elternvertretungen ausgetauscht. Einig sind sich nahezu alle, dass es diesem Verfahren an guter Kommunikation mit den Schulen, den TroGa-Tas sowie den Elternvertretungen fehlt. Wir bitten Sie daher, um einen neuen Zeitplan für die anstehende Entscheidung im Jugendhilfeausschuss, der ein geordnetes Verfahren ermöglicht und die Bedürfnisse der einzelnen Schulstandorte durch Dialog und Beteiligung berücksichtigt. Lassen Sie die Schulen und Eltern für eine gute Zukunft des offenen Ganztags jetzt mitentscheiden.
Wir können das!
Ich Verbleibe im Namen aller Eltern und Schüler unserer 12 Grundschulen und TroGaTas in Troisdorf
mit freundlichen Grüßen
Sebastian Milde
Sprecher der Stadtschulpflegschaft Troisdorf
Schulpflegschaftsvorsitzender der KGS Blücherstraße
Einladung zum zweiten, offenen Austausch der Schulpflegschaften
Liebe Mitglieder, liebe interessierte Eltern,
liebe Vertreter der Schulpflegschaften,
wir laden Euch recht herzlich zu unserem zweiten, offenen Austausch des Schuljahres 2022/2023 ein:
Termin: Montag, den 05.06.2023
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal C KG, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176,
Zugang über die Rückseite des Rathaus
An diesem Abend haben wir wieder die Möglichkeit, in aufgelockerter Atmosphäre im Rathaus, über alle Themen zu sprechen, die euch und uns bewegen. Wir werden auch die Themen, die beim ersten offenen Austausch angesprochen wurden, wieder aufnehmen und die Fortschritte gemeinsam besprechen.
Die kann in großer Runde, aber auch in kleinen Gesprächskreisen stattfinden.
Eine Tagesordnung gibt es nicht, alle Themen rund um unsere Grund- und weiterführenden Schulen sind gerne willkommen.
Bitte meldet euch bis zum 01.06.2023 per Mail bei uns an, um entsprechend planen zu können.
Ihr könnt aber auch gerne unangemeldet kommen.
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Milde
(Sprecher der Stadtschulpflegschaft Troisdorf)
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