Alle Beiträge von Monika Kapellen

Unsere Artikel im Rundblick

Eltern – gemeinsam stark für unsere Kinder
Die aktuelle Stadtschulpflegschaft (SSP) Troisdorf stellt sich vor.

„Gemeinsam positives für unsere Kinder bewegen“ ist unser Ziel,
deshalb engagieren wir uns mit viel Elan in der SSP, für alle 20 Schulen in Troisdorf.
Besonders die vergangenen zwei Schuljahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir Eltern uns einbringen und unsere Anliegen und kreativen Ideen, mit starker Stimme, in den jeweiligen Schulen in Troisdorf, aber auch bei den Verantwortungsträgern von Stadt und Land vortragen.
Vielen Dank für das Interesse und Engagement bisher. Themen, denen wir uns aktuell
annehmen, sind u.a.

• Der sichere Schulweg unsererKinder
• Corona Schutzmaßnahmen
• Digitaler Unterricht
Wir laden an dieser Stelle herzlich dazu ein, dass Sie sich als Eltern an der jeweiligen Schule ihrer Kinder in die Elternarbeit einbinden lassen und uns dann auch auf der Stadtebene unterstützen.
Je stärker wir sind, umso besser können wir unsere Ziele verfolgen. Gut vernetzt sind wir bereits in der Landeselternkonferenz NRW und auch auf Kreisebene entstehen gerade wichtige Verbindungen.
Wie ich dabei unterstützen kann?
Ganz einfach: Sie lassen sich in am ersten Klassenpflegschaftsabend für den Vorsitz wählen.
Und wenn Sie uns auf Stadtebene unterstützen möchten, lassen sie sich dann über die Schulpflegschaft zu uns entsenden.

Die Stadtschulpflegschaft Troisorf
grüßt alle Familien mit Schulkindern ganz herzlichWir freuen uns auf eine gute und kreative Zusammenarbeit mit den Eltern, den Schulen und den Verantwortlichen der Stadt Troisdorf, im neuen Schuljahr.
U n s l i e g t d i e S i c h e r h e i t d e r S c h u l k i n d e r s e h r a m H e r z e n
darum bitten wir um Rücksicht auf den Schulwegen und besonders vor den Schulen.
So können alle Kinder sicher zur Schule und nach Hause kommen.

Wir möchten alle Eltern und natürlich auch die Schüler im neuem Schuljahr Willkommen heißen

wir haben jetzt länger nichts mehr auf unserer Homepage veröffentlicht. Das heißt aber nicht, das wir die letzten Monate untätig waren. Wir haben an der Schulausschussitzung teilgenommen, stehen mit dem Schulamt in Verbindung in Sachen sicherer Schulweg und vielem mehr. Der Artikel im Rundblick zum Ferienende hat ja vielleicht Ihr Interesse an einer Mitarbeit geweckt- das würde uns sehr freuen.

Das neue Schuljahr heißt auch, dass in den Schulen neue Elternvertreter gewählt werden. Diese und alle anderen interessierten Personen laden wir zu unserer nächsten Stadtschulpflegschaftsitzung ein.

Geplant ist der 5.10.2021 um 19:00. Weitere Infos und auch die Einladung folgen noch.

Wir freuen uns jetzt schon auf Ihre Teilnahme

Teufelskreis Lernstörung

Einen weiteren Infoabend online bietet das Familienzentrum Kita Am Krausacker für Eltern, Schulkinder und Lehrerinnen und Lehrer an. Es geht um Lernstörungen bei Kindern, ihre Ursachen und Folgen.

Das Kind kann plötzlich schlechter lernen, lesen und schreiben?
Es zeigen sich Unsicherheiten, geringes Selbstvertrauen oder Aggressivität zuhause oder in der Schule?

Referentin ist Diplom-Pädagogin Esther Borggrefe beim Gesprächsabend

am Donnerstag, 20. Mai 2021, von 19.00 bis 20.30 Uhr.

Wer teilnehmen möchte, muss sich verbindlich anmelden per Mail an:  kg_amkrausacker@troisdorf.de.

Peter Sonnet

Pressemeldung 161 vom 15.04.2021
Pressestelle der Stadt Troisdorf

offener Elternbrief der Ministerin Gebauer:

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

  1. April 2020 Seite 1 von 5

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder in Nordrhein-Westfalen

Offener Brief mit Hinweisen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Schulschließung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
Bund und Länder haben Vereinbarungen getroffen, die eine vorsichtige Lockerung der Mitte März beschlossenen Auflagen für den öffentlichen Raum vorsehen. Auch die Öffnung unserer Schulen waren Gegenstand der Beratungen.
Ich wende mich heute persönlich an Sie, um Sie über die Pläne des Ministeriums für Schule und Bildung zu einer behutsamen Öffnung der Schulen in der kommenden Woche zu informieren.
Allen nachfolgenden Ausführungen möchte ich voranstellen: Oberstes Gebot für sämtliche Maßnahmen ist und bleibt der Gesundheitsschutz. Alle Entscheidungen, die auch im Schulbereich getroffen werden, bedeuten gerade in solch fragilen Zeiten stets eine Gratwanderung und werden auch sicherlich unterschiedlich bewertet.
Für die Schulen in unserem Land erlaubt die gestrige Entscheidung eine umsichtige, gestufte Wiederaufnahme des Betriebs. Am kommenden Montag, 20. April 2020, sollen in Nordrhein-Westfalen die weiterführenden Schulen wieder öffnen. Zunächst jedoch nur, damit Lehrerinnen, Lehrer sowie nicht-lehrendes Personal organisatorische

Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf
Yvonne Gebauer MdL

Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msb.nrw.de www.schulministerium.nrw.de

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und notwendige prüfungsvorbereitende Maßnahmen ergreifen können. Dafür wollen wir den Schulen drei Tage Vorlauf geben, so dass die ersten Schülerinnen und Schüler am 23. April 2020 wieder in die Schule kommen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Schülerinnen und Schüler, die am Ende dieses Schuljahres ihre Schulabschlüsse erwerben sollen. Dies sind neben den Abiturientinnen und Abiturienten vor allem die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, die am Ende des Schuljahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben. Der 23. April 2020 gilt aber auch für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, die vor Abschlüssen stehen sowie für die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs, die vor dem Erwerb der Fachhochschulreife, vor Berufsabschlüssen nach Landesrecht, vor dem Abitur oder vor Berufs- bzw. Weiterbildungsabschlüssen stehen.
Die generelle Öffnung der Schulen setzt zunächst voraus, dass die hygienischen Bedingungen in der jeweiligen Schule einen – wenn auch dann weiterhin eingeschränkten – Schulbetrieb zulassen. Darin ist sich das Ministerium für Schule und Bildung mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Über die Bezirksregierungen ist bereits veranlasst, dass sich Schulträger und Schulleitungen über einen ausreichenden Hygienestatus der einzelnen Schulen verständigen.
Mit der Öffnung der Schulen am 23. April 2020 wollen wir auch in Zeiten von Corona eine bestmögliche Vorbereitung auf wichtige Prüfungen in der Bildungslaufbahn unserer Schülerinnen und Schüler schaffen. Da wir aufgrund des Infektionsschutzes die Klassen und Lerngruppen aufteilen müssen, wird dies für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.
Aus diesem Grund und mit Rücksicht auf die schon jetzt spürbaren, und vermutlich auch sehr unterschiedlich weit gediehenen, Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf die sonst übliche Ausgestaltung der zentralen Prüfung (ZP10) einmalig verzichten. An die Stelle der im Abschlussverfahren landeseinheitlich gestellten Aufgaben soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten, die sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10 orientiert, andererseits aber auch stärker als dies bei zentralen Prüfungen mit ihren landesweit einheitlich festgelegten Zeitpunkten möglich ist, auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug

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nimmt. Um diesen Schritt umzusetzen, ist eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich.
Anders als bei den Schulabschlüssen am Ende der Sekundarstufe I ist die länderübergreifende Anerkennung des Abiturs an feste, innerhalb der Kultusministerkonferenz getroffene Vereinbarungen gebunden, zu denen die Prüfungen zählen. Die Kultusminister aller Länder haben bekräftigt, an diesen Prüfungen festzuhalten – wobei auch diese selbstverständlich unter Berücksichtigung der Auflagen zum Gesundheits- und Infektionsschutz durchgeführt werden. Während einige Länder an den ursprünglichen Abiturprüfungsterminen festgehalten haben, haben wir uns in NRW entschlossen, den Beginn der zentralen Abiturprüfungen um drei Wochen auf den 12. Mai 2020 zu verschieben. Auf diese Weise sollen die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten noch einmal Gelegenheit bekommen, sich in den Schulen auf die Prüfungen vorzubereiten. Dabei geht es nicht um einen Unterricht nach Stundenplan, sondern vielmehr darum, dass Lehrkräfte noch einmal gezielte Angebote in den jeweiligen Prüfungsfächern machen – die die Schülerinnen und Schüler wahrnehmen können, aber nicht müssen. Denn ich weiß, dass es auch junge Menschen gibt, die sich aus unterschiedlichen Gründen lieber Zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten möchten.
Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem den Schülergruppen an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Beruflichen Gymnasien, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, diese nachzuholen. Das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins bis sechs wird aufrechterhalten und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Bei der behutsamen Öffnung der Grundschulen ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse Vorrang haben. Für sie steht im Sommer der Wechsel auf die weiterführenden Schulen an. Um diesen Wechsel so reibungslos und gelingend wie möglich zu gestalten, sollen sie daher als erste wieder an den Unterricht – wenn sicherlich auch in veränderter Form – herangeführt werden. Dies wird allerdings auch in geteilten Lerngruppen und damit teils mit anderen Lehrerinnen und Lehrern als bisher erfolgen.

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Wegen der immer wieder betonten dynamischen Entwicklung der Lage planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020. Danach wollen wir auf die eingetretene Entwicklung reagieren, die es im besten Fall möglich macht, das Unterrichtsangebot dann auch auf Schülerinnen und Schülern anderer Jahrgangsstufen bzw. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf auszuweiten. So lange jedoch eine Beschränkung der Lerngruppengröße erforderlich ist, wird es keine Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“ geben können. Das Unterrichtsangebot auch bei einer möglichen weiteren Ausdehnung auf andere Schülergruppen ab dem 4. Mai 2020 wird beschränkt sein.
Von daher werden auch in den kommenden Wochen die auf unterschiedlichen Wegen vermittelten Angebote von Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler, die jetzt noch nicht in die Schulen zurückkehren können, weiter an Bedeutung gewinnen. Das „Lernen auf Distanz“ kann und soll allerdings nach wie vor keinen Unterricht ersetzen – allein schon, weil uns bewusst ist, dass hier die Voraussetzungen weder in den Schulen noch in den Familien vergleichbar sind. Solche Angebote, die gerade auch von Lehrkräften, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht für einen Präsenzunterricht infrage kommen, erstellt werden, sollen daher nicht auf Leistungsbewertung oder Leistungsüberprüfung zielen, sondern vor allem dazu beitragen, dass Ihre Kinder sich gut auf den Zeitpunkt vorbereiten können, an dem auch für sie wieder ein Schulbesuch möglich sein wird. Ich bin sicher, dass die Lehrkräfte Ihrer Kinder auch hierzu weiterhin mit großem Engagement das ihnen Mögliche beitragen werden.

Sehr geehrte, liebe Eltern,
mir ist bewusst, dass Sie sicher viele Fragen haben, die sowohl Ihre persönliche Situation betreffen als auch grundsätzlicher Art sind und mit den skizzierten Leitentscheidungen zusammenhängen, die nun für die kommenden Tage und Wochen gelten sollen. Wie in allen Lebensbereichen werden wir auch bei der Öffnung der Schulen vorläufig weiter „auf Sicht“ fahren müssen, um eine eventuelle Rückkehr zu gravierenderen Einschränkungen zu vermeiden.
Wir werden auch in den kommenden Tagen versuchen, möglichst viele Fragen in der so genannten FAQ-Liste auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung unter www.schulministerium.nrw.de zu beantworten. Ein Unterstützungsangebot ist für Sie außerdem unsere Internetseite zur Schulpsychologie, auf die wir aktuell auch spezielle

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Hinweise zum Themenfeld Schule und Corona aufgenommen haben (http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/eltern/index.html).
Ich versichere Ihnen zudem, dass wir alles in unseren Kräften Stehende unternehmen werden, um im Interesse ihrer Kinder schulische Angebote zu entwickeln, die zunehmend zu tragfähigen und wieder verlässlichen Strukturen führen.
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen erneut für Ihren besonderen Einsatz in den vergangenen Wochen herzlich zu danken. Ich weiß, welchen Balanceakt zwischen Ausübung Ihres Berufes, Versorgung Ihrer Kinder sowie Unterstützung bei schulischen Aufgaben Sie derzeit leisten! Ich bin Ihnen allen jedoch ausgesprochen dankbar, dass Sie Ihre Kinder in dieser schwierigen Zeit umsichtig unterstützen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen Ihre

Yvonne Gebauer

Pressemitteilung der Stadt Troisdorf vom 14.03.2020

Corona-Virus erfordert weitere Maßnahmen – Übergangsregelung für Montag und Dienstag

Das Land NRW hat eine Weisung erlassen, wonach ab Montag, 16. März 2020, die Schulpflicht aufgehoben ist, ab 18. März 2020 die Schulen schließen und wonach ebenfalls ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen gilt. Darin wird geregelt sein, dass für Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, eine Notbetreuung angeboten werden soll.

Am Montag und Dienstag, 16. und 17. März 2020, werden noch alle städtischen Troisdorfer Schulen, Kindertagesstätten und die Kindertagespflege geöffnet sein. Die Stadt appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder auch schon an diesen beiden Tagen nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Ab Mittwoch, 18. März 2020, werden in den Schulen und Kindertagesstätten ausschließlich Kinder betreut, deren Eltern in einem Bereich arbeiten, der gemäß Erlass als „kritische Infrastruktur“ gilt. Von einer Betreuung durch die Großeltern rät das Gesundheitsamt dringend ab, da ältere Menschen zur vulnerablen (im Sinne von verwundbar, verletzlich) Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden muss.

Ausnahmeregelung „kritische Infrastruktur“

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der

  • Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, Pflege und Behindertenhilfe
  • Öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

dienen. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), es sei denn, dass 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Inkfetion mit dem Corona-Virus geschützt werden müssen.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, muss spätestens eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt, in der Schule beziehungsweise Kita abgegeben werden. Ein Muster wird im Laufe des Montags zur Verfügung gestellt.

Kontakte zur Klärung von Notbetreuungsbedarf:

Kindertagespflege:
E-Mail:  EmontsN@troisdorf.de ,  AlefelderJ@troisdorf.de oder  LemoineD@Troisdorf.de

Kinderstätten:
E-Mail:  QuabeckM@troisdorf.de ,  AlefelderJ@troisdorf.de oder  StreeckS@troisdorf.de

Trogata:
E-Mail:  QuabeckM@troisdorf.de oder  NoeckelS@Troisdorf.de

Grundsätzlich werden die Eltern gebeten, Ausnahmen mit ihrer Einrichtungsleitung bzw. Tagespflegekontaktperson zu klären. Bitte wenden Sie sich nur bei Unklarheiten vor Ort an die Fachberatungen.

Die städtischen Fördergruppen als Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung bleiben geöffnet.

Die Bibliotheken in Troisdorf und Sieglar, die städtische Musikschule und das Jugendzentrum TK3 sind ab Montag geschlossen. Weitere Schließungen von Einrichtungen und Ausfälle von Veranstaltungen werden zeitnah bekannt gegeben.

Ebenso werden eingehende Fragen aus der Bevölkerung zu Schließungen und damit verbundenen Einschränkungen baldmöglichst beantwortet.

Bettina Plugge
Pressesprecherin

Pressemeldung 116 vom 14.03.2020
Pressestelle der Stadt Troisdorf