Geschäftsordnung der Stadtschulpflegschaft Troisdorf

gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.10.2019

§ 1 Name, Zweck, Gleichberechtigungsklausel

  • Die Stadtschulpflegschaft Troisdorf ist gemäß §72 Schulgesetz NRW der örtliche Zusammenschluss der Schulpflegschaften aller Schulformen der Stadt Troisdorf.
  • Zweck der Stadtschulpflegschaft ist die gemeinsame Vertretung der Interessen aller Schulen der Stadt Troisdorf gegenüber Schulträger und Schulaufsicht.
  • Soweit in den Bestimmungen dieser Satzung männliche Bezeichnungen gebraucht werden, gelten die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen als gleichberechtigt eingeschlossen.

 

§ 2 Aufgaben

  • Die Aufgaben der Stadtschulpflegschaft sind
  • der Informationsaustausch zu schulübergreifenden Themen durch Fachreferenten;
  • der interne Informationsaustausch über besondere Projekte oder Erfahrungen an einzelnen Schulen für andere Schulen;
  • der Informationsaustausch und die Abstimmung einer gemeinsamen Haltung bei schulübergreifenden Themen, die einzelne Schultypen betreffen;
  • die Repräsentanz gegenüber der Verwaltung und dem Rat der Stadt Troisdorf als Elternschaft der Schulen der Stadt Troisdorf;
  • die Vertretung der Interessen der Stadtschulpflegschaft im Schulausschuss des Rates der Stadt Troisdorf.
  • Die Aufgaben werden überparteilich und neutral im Interesse aller Eltern und Schüler in der Stadt Troisdorf wahrgenommen.

 

§ 3 Mitglieder

  • Mitglieder der Stadtschulpflegschaft Troisdorf können alle Schulpflegschaften der Schulen in der Stadt Troisdorf sein.
  • Gründungsmitglieder sind folgende Schulen:
  • Evangelische Grundschule Unterm Regenbogen
  • Gemeinschaftsgrundschule Janosch Grundschule
  • Gemeinschaftsgrundschule Sieglar
  • Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule
  • Gemeinschaftsgrundschule Waldschule
  • Geschwister Scholl Schule
  • Heinrich-Böll-Gymnasium Troisdorf
  • Korczak Realschule
  • Sonderschule Im Laach
  • Siegauenschule Bergheim
  • Städtisches Gymnasium Zum Altenforst
  • Städtische Realschule Am Heimbach
  • Städtische Gesamtschule Europaschule Troisdorf
  • Weitere Mitglieder sind folgende Schulen:
  • Förderschule Don-Bosco-Schule
  • Förderschule Schule am Rotter See
  • Gemeinschaftsgrundschule Asselbachschule
  • Gemeinschaftsgrundschule Eschmar
  • Gemeinschaftsgrundschule Roncalli-Schule
  • Gemeinschaftsgrundschule Siegauenschule
  • Gemeinschaftshauptschule Rupert-Neudeck-Schule
  • Gertrud-Koch-Gesamtschule
  • Katholische Grundschule Blücherstraße
  • Katholische Grundschule Müllekoven
  • Katholische Grundschule Schloßstraße
  • Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Anerkennung der Geschäftsordnung.
  • Mitglieder der Stadtschulpflegschaft sind die Vorsitzenden und deren Stellvertreter der jeweiligen Schulpflegschaft. Alternativ können zwei bis drei Vertreter aus der Schulpflegschaft der jeweiligen Schule als Delegierte bestimmt werden, um die Schule in der Stadtschulpflegschaft zu vertreten.
  • Mitglieder sind weiterhin alle gewählten Personen des Vorstands.

 

§ 4 Mitgliederversammlung

  • Die Mitglieder treffen sich auf Einladung des Vorstandes mindestens zweimal in einem Schuljahr. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 10 Werktage. Unverzüglich nach den Wahlen in den Schulpflegschaften erfolgt die Information über die Wahlen der Vorsitzenden und Vertreter bzw. der von der Schulpflegschaft bestimmte Delegierte an den amtierenden Vorstand. Die Einladung zur ersten Sitzung der Stadtschulpflegschaft eines Schuljahres erfolgt zeitnah nach den Wahlen zur Schulpflegschaft.
  • Die Mitgliederversammlung
  • dient dem Informationsaustausch untereinander und durch Fachreferenten;
  • stimmt gemeinsame Positionen zu schulübergreifenden Themen als Empfehlungen an die Schulpflegschaften der teilnehmenden Schulen ab;
  • beschließt über gemeinsamen Stellungnahmen gegenüber Rat und Verwaltung der Stadt Troisdorf;
  • wählt auf der ersten Sitzung im Schuljahr den Vorstand,
  • Stimmberechtigt ist jeweils ein Mitglied der vertretenen Schulen sowie alle Mitglieder des Vorstands.
  • Bei Wahlen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Gemeinsame Stellungnahmen bedürfen der Zustimmung von 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  • Gäste können auf Beschluss bzw. Einladung des Vorstandes an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
  • Interessierte Eltern können ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

 

§ 5 Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus dem Sprecher und bis zu drei gleichberechtigten Stellvertretern.
  • Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes durch bis zu zwei weitere Mitglieder ergänzt werden, die bereits in der Vergangenheit Mitglieder des Vorstandes der Stadtschulpflegschaft Troisdorf waren. Ihre besondere Aufgabe ist die Unterstützung des Vorstands und der Mitgliederversammlung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl aus den Mitgliedern der Stadtschulpflegschaft gewählt. Wenn alle anwesenden Mitglieder einverstanden sind, kann anstatt einer geheimen Wahl auch eine offene Wahl per Handzeichen durchgeführt werden.
  • Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt im Regelfall zwei Jahre, die Länge der Amtsperiode soll der Effektivität und Kontinuität der Arbeit des Vorstandes dienen. Das Wahlsystem ist rollierend. In jedem Jahr werden die Mitglieder des Vorstandteams nach Ablauf der Amtsperiode von 2 Jahren neu gewählt. Diese können sich wieder zur Wahl aufstellen lassen.
  • Neuwahlen können mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder der Stadtschulpflegschaft beantragt werden.
  • Neuwahlen bzw. Ergänzungswahlen sind nach Mandatsniederlegung eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstandes vorzunehmen.
  • Grundsätzlich sollte sich der Vorstand aus Mitgliedern aller Schulformen zusammensetzen. Grundsätzlich sollten nicht mehrere Mitglieder des Vorstandes aus einer Schule sein.

 

§ 6 Aufgaben des Vorstandes

  • Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere
  • die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, insbesondere die Erstellung der Einladung, des Protokolls, die Einladung von Gästen, die aktuelle Anschriftenliste;
  • die Vorbereitung gemeinsamer Stellungnahmen für die Mitglieder;
  • die Wahrnehmung der Interessensvertretung der Stadtschulpflegschaft gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Troisdorf;
  • die Einrichtung eines elektronisch gestützten Informationsnetzwerkes der Schulpflegschaften in der Stadt Troisdorf;
  • die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der festgelegten Regeln der Stadtschulpflegschaft;
  • Abgabe von Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit.

§ 7 Zusammenarbeit

  • Die Mitgliedschaft in der Stadtschulpflegschaft ist freiwillig.
  • Die Zusammenarbeit der Schulpflegschaften zu einzelnen Themen, der Austausch von Informationen oder Referenten zwischen den Schulpflegschaften außerhalb der Mitgliederversammlung ist erwünscht und gewollt. Die Schulpflegschaften organisieren dies in eigener Zuständigkeit.
  • Das elektronische Informationsnetzwerk der Stadtschulpflegschaft soll die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unterstützen.

 

§ 8 Mittel

  • Die Stadtschulpflegschaft arbeitet ehrenamtlich. Es werden keine Vergütungen gezahlt. Entstehende Kosten können grundsätzlich nicht erstattet werden.
  • Wenn durch die Stadt Troisdorf ein Budget für dieses Gremium zur Verfügung gestellt wird (erstmals 2019) sind die Mittel zweckgebunden einzusetzen. Dies ist entsprechend nachzuweisen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Soweit die vorstehende Satzung nichts Abweichendes bestimmt, gelten für die Stadtschulpflegschaft das Schulgesetz von NRW. Ist eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam, so berührt dies die Geltung der restlichen Satzung nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine der unzulässigen Bestimmung möglichst nahekommende zulässige Regelung. Diese Regelung ist durch eine Mitgliederversammlung in die Satzung aufzunehmen.

Troisdorf, den 09. Oktober 2019