Liebe Eltern,
vielleicht kennen Sie es aus Ihrem eigenen Alltag: Ihr Kind hat Dyskalkulie und leidet im Schulalltag sehr darunter. Oder Sie kennen betroffene Familien in Ihrem Umfeld, die täglich mit den Folgen dieser Lernstörung kämpfen. Für viele Kinder ist Dyskalkulie nicht nur eine schulische Herausforderung, sondern eine echte Belastung für das Selbstvertrauen, die Freude am Lernen und das Gefühl, in der Schule bestehen zu können.
Aus diesem Grund bitten wir Sie herzlich um Unterstützung: Wir möchten gemeinsam dafür eintreten, dass Dyskalkulie im 19. Schulrechtsänderungsgesetz ausdrücklich in den Nachteilsausgleich aufgenommen wird. Kinder mit Dyskalkulie brauchen eine klare rechtliche Grundlage, wie sie Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) bereits haben. Nur so kann Schule wirklich fair und gerecht für alle Kinder sein.
Um diese Bitte zu untermauern, möchten wir Sie einladen, selbst eine kurze E-Mail an die schulpolitischen Sprecherinnen der CDU- und Grünen-Landtagsfraktion NRW zu schreiben. Dafür haben wir zwei vorformulierte E-Mail-Texte erstellt, die Sie gerne als Vorlage nutzen können:
- Eine persönliche Version für betroffene Eltern, die ihre eigene Situation schildern möchten.
- Eine Version für nicht betroffene Eltern, die sich solidarisch und unterstützend äußern wollen.
Beide Texte können Sie einfach kopieren, um eine persönliche Bemerkung ergänzen und als E-Mail versenden.
E-Mail-Adressen:
- Claudia Schlottmann (schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion NRW): Claudia.Schlottmann@landtag.nrw.de
- Lena Zingsheim-Zobel (schulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion NRW): Lena.Zingsheim-Zobel@landtag.nrw.de
Je mehr Eltern sich melden, desto deutlicher wird das Signal an die Politik: Kinder mit Dyskalkulie brauchen eine klare rechtliche Grundlage, damit ihre besonderen Bedürfnisse verlässlich berücksichtigt werden.
Bitte zögern Sie nicht, sich die Zeit für eine kurze E-Mail zu nehmen. Jede Unterstützung zählt.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Solidarität.
Vorlage für Eltern mit Kindern mit Dyskalkulie vorbereitet:
Betreff: Bitte um Aufnahme von Dyskalkulie in den Nachteilsausgleich im 19. Schulrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Schlottmann,
sehr geehrte Frau Zingsheim-Zobel,
ich wende mich heute mit einer sehr persönlichen Bitte an Sie, weil uns das Thema als Familie unmittelbar betrifft. Unser Kind hat Dyskalkulie und leidet darunter im Schulalltag sehr. Wir erleben täglich, wie viel Kraft es kostet, sich trotz großer Anstrengung immer wieder mit denselben Hürden auseinandersetzen zu müssen. Für unser Kind ist das nicht nur eine Frage schlechter Noten, sondern eine echte Belastung für das Selbstvertrauen, die Freude am Lernen und das Gefühl, in der Schule bestehen zu können.
Gerade deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, sich dafür einzusetzen, Dyskalkulie im 19. Schulrechtsänderungsgesetz ausdrücklich in den Nachteilsausgleich aufzunehmen. Für betroffene Kinder ist es von großer Bedeutung, dass ihre besondere Situation klar benannt und rechtlich berücksichtigt wird. Nur so kann Schule wirklich fair und gerecht sein.
Es geht uns dabei nicht um einen Sonderweg, sondern um einen angemessenen Ausgleich für eine nachweisliche Beeinträchtigung, die Kinder im schulischen Alltag erheblich benachteiligt. Wenn Dyskalkulie im Nachteilsausgleich verankert wird, wäre das für viele Familien ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, Entlastung und Gerechtigkeit.
Für unser Kind bedeutet das ganz konkret: [Hier persönliche Bemerkung einfügen, z. B. „Es ist oft verzweifelt, weil es trotz intensiven Übens immer wieder scheitert und inzwischen große Angst vor Mathematik entwickelt hat.“] Genau solche Erfahrungen machen deutlich, wie dringend eine klare Regelung gebraucht wird.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Bitte unterstützen und sich dafür einsetzen, dass Kinder mit Dyskalkulie im Schulrecht besser berücksichtigt werden. Das wäre aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und Menschlichkeit im Bildungssystem.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Situation zu lesen und ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Solidaritäts-Mail von Eltern die kein Kind mit Dyskalkulie haben:
Betreff: Bitte um Aufnahme von Dyskalkulie in den Nachteilsausgleich im 19. Schulrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Schlottmann,
sehr geehrte Frau Zingsheim-Zobel,
auch wenn wir als Familie nicht unmittelbar von Dyskalkulie betroffen sind, möchten wir uns mit einer herzlichen und zugleich dringenden Bitte an Sie wenden. Als Eltern ist es uns wichtig, dass Kinder, die unter Dyskalkulie leiden, im Schulalltag die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und verdienen. Es berührt uns sehr, wie stark eine solche Lernstörung den Schulweg, das Selbstvertrauen und die Freude am Lernen belasten kann.
Auch wenn wir selbst nicht von Dyskalkulie betroffen sind, möchten wir uns aus Überzeugung für Kinder einsetzen, die im Schulalltag unter dieser Lernstörung leiden. Gerade als Eltern ist es uns wichtig, dass kein Kind wegen einer nachweislichen Beeinträchtigung benachteiligt wird.
Aus unserer Sicht ist es ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit, wenn Dyskalkulie im Rahmen des Nachteilsausgleichs ausdrücklich aufgenommen wird. Kinder, die davon betroffen sind, bemühen sich oft sehr, stoßen aber dennoch auf dauerhafte Hürden, die sie ohne klare rechtliche Berücksichtigung nicht allein überwinden können. Schule sollte jedoch ein Ort sein, an dem jedes Kind faire Bedingungen vorfindet.
Wir bitten Sie daher von Herzen, sich im Rahmen des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass Dyskalkulie ausdrücklich in den Nachteilsausgleich aufgenommen wird. Das wäre ein wichtiges Zeichen für Chancengleichheit, Anerkennung und einen sensiblen Umgang mit betroffenen Kindern und ihren Familien.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine klare gesetzliche Regelung einsetzen, damit betroffene Kinder endlich verlässlich unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen