Elternmitwirkung

Elternmitwirkung in den Schulen – Mehr als nur Kuchen backen

Nach den Sommerferien geht es für viele Schulneulinge endlich los, das erste Jahr in der neuen Schule. Für die einen der Start in die Grundschule, für die anderen der Start in die weiterführenden Schulformen.

Eine wichtige Säule im gesamten Konstrukt Schule ist die gute und vertrauensvolle Mitwirkung von Eltern in der Schulgemeinschaft.

Am ersten Klassenpflegschaftsabend werden in jeder Klasse zwei Elternvertreter aus den Anwesenden gewählt, leider viel zu häufig mit den Worten, „wenn es kein anderer machen will“ oder „na gut, dann mache ich das mal“ usw.

Doch dies ist der Schritt, um in der Schulgemeinschaft sich und seine Ideen und Interessen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler zu vertreten.

Die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden unterstützen die Klassenleitung bei der „Leitung“ der Klasse, vornehmlich im außerschulischen Bereich. Die Eltern begleiten die Klasse auf Ausflügen, begleiten die Schülerinnen und Schüler bei den Bundesjugendspielen und unterstützen bei besonderen Anlässen wie Sankt Martin, Nikolaus und Karneval und richten einmal im Jahr ein Klassenfest aus. Im vierten Schuljahr wird der Fahrradführerschein gemacht. Auch da unterstützen die Eltern bei den Trainings und der abschließenden Radfahrprüfung. Es gibt also immer wieder was Tolles zu tun.

Die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind ebenso Teil der Schulpflegschaft und berechtigt, an den beiden ordentlichen Schulpflegschaftsitzungen im Schuljahr teilzunehmen und mit je einer Stimme je Klassenpflegschaft bei Abstimmungen mitzuentscheiden.

Aus der Schulpflegschaft wird dann der oder die Vorsitzende nebst Vertretung gewählt. Dazu heißt es im Schulgesetz (§ 72 SchulG – Schulpflegschaft):

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollen vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt werden. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Die Schulpflegschaft repräsentiert dann die gesamte Elternschaft an der Schule und nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung (im Allgemeinen)
  • Vertretung der Interessen der Eltern der zu vertretenden Klassenpflegschaft (im Speziellen, es gilt das Delegationsprinzip)
  • Mitwirkung bei vielen organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen
  • Wahl eines/er Vorsitzende/n der Schulpflegschaft und eine Stellvertretung
  • Mitwirkung/ Mitbestimmung bei diversen Konferenzen durch:
    • Wahl von Vertretern in Schulgremien und -ausschüssen, wie
      • Schulkonferenz
      • Teilkonferenzen (i.d.R. weiterführende Schulen)
      • Fachkonferenzen lt. §72 SchulG (2) (i.d.R. weiterführende Schulen)
      • Sonstige nach Bedarf
    • Anträge an die Schulkonferenz
  • Beratung der Schulleitung und der Schulkonferenz durch Abstimmung gemeinsamer Positionen zu schulinternen Themen
  • Bearbeitung von übernommenen Aufgaben und Mitteilung an den Schulpflegschaftsvertreter über Status und Ergebnisse
  • Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen
  • Vertretung der Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht
  • der Informationsaustausch zu klassenübergreifenden Themen
  • der interne Informationsaustausch über besondere Projekte oder Erfahrungen aus den einzelnen Klassen
  • der Informationsaustausch und die Abstimmung einer gemeinsamen Haltung bei klassenübergreifenden Themen
  • Organisation der Unterstützung der Eltern bei (Schulfesten, Sportfesten, Tag der offenen Tür, Brauchstumstage …)

Ebenso werden mind. 6 Mitglieder der Schulpflegschaft in die Schulkonferenz gewählt, dem höchsten schulischen Gremium einer jeden Schule. Neben der Schulleitung und gewählten Vertretern der Lehrerkonferenz und bei den weiterführenden Schulen Vertreter der Schüler sind diese bei allen Schulentscheidungen (u.a. Hausordnung, Bekleidungsordnung, Beweglichen Ferientage, Schulmaterial, Investitionen, pädagogisches Schulkonzepte, Klassenfahrtkonzepte, Medienentwicklungsplan, Verkehrskonzepte, Radfahrprüfung, …) stimmberechtigt.